Die Leistungen der Landesunfallkasse nach einem Schulunfall auf der Skipiste sind sehr umfangreich:
• Bei einem Schüler, der einen Skiunfall erlitten hat, wird der Transport ins Krankenhaus, die medizinische
Behandlung und anschließende notwendige Rehabilitationsmaßnahmen, wie etwa Krankengymnastik, von der Landesunfallkasse
gezahlt.
• Nach einem schweren Skiunfall könnte eine weitere Pflege zu Hause oder in einem Krankenhaus am Wohnort nötig sein – auch
dann übernimmt die Landesunfallkasse die dafür nötigen Kosten. Wenn das Klassenziel durch längere Abwesenheit
gefährdet ist, kommt auch eine Lehrkraft ans Krankenbett.
• Bei einem tödlichen Unfall, der hoffentlich nie passieren wird, gewährt die Landesunfallkasse Sterbegeld und
Überführungskosten.
Ein Unfall hat sich ereignet
– was ist zu tun?
Bei allen Unfällen gilt: Ruhe bewahren. Seien Sie nicht nervös, denn Sie übertragen Ihre eigene Unruhe auf den
verletzten Schüler. Reden Sie beruhigend auf den Schüler ein und sprechen Sie seine Verletzungen nicht an.
Erinnern Sie sich an Ihren letzten Erste-Hilfe-Kurs und wenden Sie das Gelernte an. Der Erste-Hilfe-Kurs liegt
schon mehr als drei Jahre zurück? Machen Sie einen neuen Erste-Hilfe-Kurs. Die Kosten dafür übernimmt die
Landesunfallkasse. Dazu melden Sie sich bei der Schulleitung. Diese bittet um Kostenübernahme bei der
Landesunfallkasse und meldet Sie bei einer Erste-Hilfe-Organisation zur Schulung an.
Nach dem Unfall: Machen Sie sich ein Bild von den Verletzungen des Schülers. Kann der Schüler die Fahrt ins Tal
nicht mehr antreten, informieren Sie die Bergwacht am besten an Ort und Stelle per Handy (Telefonnummer der
Bergwacht vorher im Handy speichern). Über die Wahl des Rettungsmittels (Rettungsschlitten o. ä.) entscheidet die
Bergwacht. Bei Kopfverletzungen sowie unklaren Diagnosen drängen Sie darauf, dass der Schüler unbedingt ärztlich
untersucht wird. Sorgen Sie dafür, dass die übrigen Schüler beaufsichtigt werden. Kann dies nicht gewährleistet
werden, muss der Unterricht notfalls abgebrochen werden.
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