Versicherungsschutz beim Wintersportpdf

(aus Heft 3/2011) - Teil 1 - Teil 2 - Teil 3


Wintersport

Auszüge aus der Publikation „Wintersport“, herausgegeben von der Unfallkasse Nord


Versicherungsschutz
Ski heil – Bein kaputt. Das ist bei einer Klassenreise natürlich tragisch. Schüler, die verunfallen, können je nach Art des entstandenen Körperschadens nicht oder nur eingeschränkt an der Reise teilnehmen. Schade, denn ein Aufenthalt im Krankenhaus ist lange nicht so angenehm wie z. B. das Herunterwedeln auf der Skipiste. Glück im Unglück: Für den Fall, dass es während einer Klassenfahrt tatsächlich zu einem Unfall kommt, sind die Schüler, automatisch und beitragsfrei, unfallversichert – unter bestimmten Voraussetzungen:

Grundsätzlich besteht für Schüler während einer Schulfahrt derselbe Unfallversicherungsschutz wie beim regulären Schulbesuch, d. h. versichert sind während einer Schulfahrt alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Aktivitäten. Eine Skireise ist, wenn sie von der Schulleitung genehmigt wurde, eine schulische Veranstaltung. Die Schule bzw. begleitende Lehrkräfte, die die Klassenfahrt organisieren, übernehmen dabei die Aufsichtspflicht. Lehrkräfte, die mit Schülergruppen in den Ferien verreisen, handeln nicht im Auftrag der Schulleitung. Daher besteht für diese Reisen kein Unfallversicherungsschutz durch die Landesunfallkasse. In diesem Fall sollte eine private Unfallversicherung (Gruppen- oder Einzelversicherung) abgeschlossen werden. Eine private Unfallversicherung kann nicht bei der Landesunfallkasse abgeschlossen werden.

Wintersport Schüler sind bei ihren Tätigkeiten während der Skiausbildung auf der Piste oder Loipe unfallversichert. Verunfallt ein Schüler allerdings bei einer Tätigkeit, die er z. B. an einem programmfreien Nachmittag während der Klassenfahrt ausübt, erlischt der Versicherungsschutz durch die Landesunfallkasse. Ein Beispiel: Die Lehrkraft gibt den Schülern am Nachmittag zum Spielen einige Stunden Freizeit. Die Schüler vergnügen sich im Gelände u. a. mit Schneeballschlachten. Ein Schüler bekommt einen Schneeball ins Auge und erleidet einen Sehschaden. In diesem Fall ist der Schüler nicht bei der Landesunfallkasse unfallversichert, da er den Körperschaden während seiner Freizeit erlitten hat. Grundsätzlich nicht versichert sind ebenso abendliche Aprés Ski Discoveranstaltungen oder alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder private Einkäufe. Eltern, die als Begleitperson an der Skireise teilnehmen, sind ebenso unfallversichert wie die Schüler selbst. Für sie gelten die gleichen Ausnahmen wie für Schüler.

Der Unfallversicherungsschutz kann auch versagt werden, wenn Schüler den eigenen Körperschaden billigend in Kauf nehmen, also gewillt sind, einen Körperschaden an sich selbst herbeizuführen. Beispiel: Ein Schüler stellt die Skibindung zu fest ein. Er äußert Mitschülern gegenüber, dass nur das Fahren mit blockierter Bindung den richtigen „Kick“ liefert. Er begibt sich auf die Piste und fährt mit großer Geschwindigkeit ins Tal. Bei einem Sturz erleidet der Schüler einen schweren Körperschaden, da sich die Skier nicht von den Skistiefeln gelöst haben. Der Unfallschutz erlischt, da auf Grund der vorsätzlichen Manipulation an der Skibindung der Unfall herbeigeführt wurde.

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Anmerkung der Redaktion:

LehrerInnen die eine Klassenfahrt mit dem Schwerpunkt Winter- sport planen, müssen sich in diesem Zusam- menhang auch mit dem Versicherungsschutz beschäftigen. Hilfreiche Informationen zu diesem Thema sind in oben genannter Publi- kation zu finden – z. B. über die Planung, den Versicherungsschutz, dem Verhalten bei einem Unfall, Material- informationen sowie Informationen zur Skivorbereitung und verschiedenen Pro- grammen, Fehlerver- meidung bis hin zu Planungshilfen.

Diese Broschüre ist das Produkt einer Koopera- tion zwischen der Unfallkasse Nord und dem „Institut für Lehrerfortbildung – Sport“ und richtet sich an LehrerInnen, die mit der Schulkasse eine Wintersportreise pla- nen. Nachfolgend werden verschiedene wesentliche Auszüge aus dieser 38-seitigen Broschüre veröffent-licht.
Zu den Autoren gehören: Norbert Baumann, Amt für Schule; Hubert Fehr, Dozent für Ski- Fortbildung; Dipl. Ing. Rüdiger Remus, Unfallkasse Nord, und die Beratung erfolgte durch Helmut Risch- mann, Referent für Erste-Hilfe-Ausbildung.

Kontakt:
Unfallkasse Nord, Spohrstraße 2,
22083 Hamburg,
Tel. 040-27 153 213,
sigrid.jacob@uk-nord.de,
www.uk-nord.de